HMDATA Datenschutz-Newsletter 03/22
Was ist eigentlich aus den Google-Fonts-Abmahnanwälten geworden?
HMDATA Datenschutz-Newsletter 03/2022, Autor: Dipl.-Ing. (FH) Harald Müller-Delius, MBA, ©HMD 2024
Für ziemliche Aufregung unter Gewerbetreibenden mit Online-Präsenz hat ab Mitte 2022 eine "Abmahnwelle" maßgeblich zweier in wohl betrügerischer Absicht handelnder Anwälte gesorgt, die versuchten, auf Grund eines Einzel-Urteiles vom OLG München massenhaft die Verwendung von in WebSites dynamisch eingebettete Schriftarten von Google zu monetarisieren.
Die Welle ebbte dann im November 2022 ab, seitdem ist es still geworden.
Zumindest bei den Angemahnten. Bei den beiden juristischen Verursachern ist hingegen Sturm aufgezogen, nämlich in Form von knapp 420 Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen bei den Anwälten und deren Komplizen. Am 23.12.2022 wurden bundesweit verschiedene Objekte von den Strafbehörden durchsucht und belastendes Material sichergestellt.
Eine erste Sichtung beispielsweise bei dem Berliner Anwalt Kilian Lenard ergab, dass etwa 2.000 Angeschriebene vorsichtshalber zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen die geldbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und den geforderten Betrag bezahlt haben. Es wurde insofern eine Summe von 346.000 Euro von der Staatsanwaltschaft eingefroren, es wird ein Verfahren wegen Betruges eingeleitet.
Es soll nicht verschwiegen werden, dass es sich bei dem vorgeworfenen Tatbestand tatsächlich um eine datenschutzrechtlich nicht einwandfreie technische Implementierung ging, mit etwas Sorgfalt und Sachkenntnis hätte diese sowohl vom Betreiber als auch Designer ganz leicht vermieden werden können.
Da die Abmahner und deren Komplizen die Verstöße allerdings offensichtlich absichtlich und teilautomatisiert provoziert haben, ist die beanstandete Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Form der IP-Adresse unter Inkaufnahme der Übertragung an Google quasi per Einwilligung erfolgt, womit ironischerweise im Falle des Vorsatzes kein Datenschutzverstoß vorliegen würde.
Leider ist es aber auch so, dass mal wieder mehr über den Sündenbock "Datenschutz" geschimpft wurde, als über die in mutmaßlich betrügerischer Absicht handelnden Anwälte und deren Mitstreiter.
Insofern haben Fußball und Datenschutz viel gemeinsam: wenn einem die Maßnahmen und das Regelwerk nicht gefallen, wird auf Stammtischniveau über den Schiedsrichter geschimpft, nicht auf den verursachenden Spieler oder Tathergang.