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Meldung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung und Informationen

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Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Meldungen können persönlich oder anonym erfolgen. Bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse können wir Sie über den aktuellen Stand informieren. Wir können Ihren Hinweis auch anonym gegenüber dem betroffenen Unternehmen bearbeiten. Ihr Hinweis wird durch einen Beirat bearbeitet, der im rechtsgültigen Fall gemeldete Sachverhalte abstellen kann.
» Weitere Informationen zur Meldung und zur Sicherheit

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Informationen zur Meldung

Wie gehen wir mit der Meldung um?

Datenschutzbeauftragte haben eine besondere Vertrauensstellung im Unternehmen. Ihre Angaben sind entsprechend Ihrer Einstellungen also in jedem Fall sicher und nach Bedarf anonym. Sowohl die Übertragung Ihrer Daten als auch die gesamte weitere Verarbeitung erfolgt auf verschlüsselten und sicheren Systemen und sind nur der Geschäftsleitung von HMDATA, Harald Müller-Delius, Dipl.-Ing. (FH), MBA, bekannt. Falls Sie Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie Meldung über den Eingang Ihres Angaben und werden regelmässig über den Verlauf der weiteren Schritte bis zur Einstellung oder Abstellung informiert.


Welche Konsequenzen hat die Meldung?

Informationen zu Ihrer Meldung.
Die Meldung, so sie nicht vorsätzlich Geschäftsgeheimnisse offenlegt, hat weder arbeitsrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen. Im Zweifelsfall hat dies der Arbeitgeber nachzuweisen.